Abrechnung

Privatversicherungen, Beihilfestellen, die Post Beamten-Krankenkasse sowie private Krankenzusatzversicherungen erstatten im Normalfall – abhängig vom Tarif – die Kosten der Behandlung.

Rechnungsstellung erfolgt dementsprechend gemäß GebüH 85, (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) Umrechnung in Euro ab dem 1.1.2002.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Deutschland nicht die Kosten der Behandlung durch Heilpraktiker bis auf Ausnahmen:
Osteopathie:
Seit 2012 erstatten verschiedene gesetzliche Krankenversicherungen teilweise osteopathische Behandlungen. Der Anspruch des Patienten setzt voraus, dass
• die osteopathische Behandlung durch einen Arzt/Zahnarzt veranlasst wird. Eine entsprechende formlose ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen. (Bsp: Privat Rezept, 6x Osteopathie, Diagnose)
• die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der
Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist.

Als Mitglied mit Qualifizierung DO.CN® der ACON e.V. (Arbeitsgemeinschaft für Chiropraktik, Osteopathie und Neuraltherapie) kann ich diese Leistung erbringen.
DO.CN® ist eingetragenes Markenzeichen der ACON e.V. https://www.acon-ev.de/

Eine Liste der Krankenkassen finden Sie im Internet oder fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

(Information: Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde und darf somit nach deutschem Recht nur von Ärzten oder Heilpraktikern selbständig ausgeübt werden. Eine Berufszulassung alleinig als „Osteopath“ ist im deutschen Gesundheitswesen – außer im Bundesland Hessen – rechtlich nicht möglich.)

Gisela Grabow​

Heilpraktikerin
Wörthseestr. 12 A
82211 Herrsching-Breitbrunn

Sprechstunden

Sprechstunden und Hausbesuche nach Vereinbarung
Mo.,Mi.,Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr
Mo.-Fr.: 15.00 -18.00 Uhr